Folgende Klassen bilden wir aus:
Führerscheinklasse |
Erläuterung |
Mindestalter |
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Mofa | weitere Info ganz unten! | 15 Jahre | |
AM | 50er Roller | 16 Jahre | |
A1 | 125er | 16 Jahre | |
A2 * | Krafträder max. 35kW | 18 Jahre | |
*= nach 2 Jahren A1 nur praktische Prüfung erforderlich | |||
A * | Krafträder | 20 Jahre bei Aufstieg A2 24 Jahre bei Direkterwerb |
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*= nach 2 Jahren A2 nur praktische Prüfung erfordrlich | |||
B und B-Automatik | Auto, der Klassiker | 18 Jahre | |
BE | Anhänger über 750kg | 18 Jahre | |
BF17 | Auto „Begleitetes Fahren“ | 17 Jahre | |
Und das brauchst du für den Führerschein:
Erst wenn diese Dinge vorliegen, kann ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert zur Zeit 4 – 6 Wochen. Die praktische Ausbildung erfolgt parallel zum Theorieunterricht.
Mofa-„Führerschein“:Mofa (auch kleine Roller!) könnt Ihr schon ab dem 15. Lebensjahr fahren! Was benötigt Ihr:
Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird keine praktische Prüfung verlangt. Es muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Fragen? Dann zögert nicht, uns zu kontaktieren! |